Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 „Sportanlagen Waldhohl“ in der Gemarkung Groß-Karben gem. § 2 (1) BauGB.

 

Das Baugebiet liegt am Ortsrand östlich der Kurt-Schumacher-Schule und erstreckt sich über den Bestand Sportanlage zzgl. der Erweiterung Sportplatz neu.

 

Der Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

 

Im Norden entlang der nördlichen Wegeparzelle des „Waldhohlweg“ Flur 16, Flurstück Nr. 66 beginnend ab der Verlängerung der westlichen Grenze der Wegeparzelle „An der alten Waldhohl“ Flurstück Nr. 75 nach Osten verlaufend bis zur Verlängerung der westlichen Grenze der Wegeparzelle „Am Wingertspfad“ Flurstück Nr. 73,

 

im Osten die Wegeparzelle „Waldhohlweg“ nach Süden querend und den östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 48/2 + 48/1 + 47 + 46 folgend,

 

im Süden zunächst entlang der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstück Nr. 46 Richtung Westen folgend, dann südlich abknickend entlang der östlichen Grenze der Wegeparzelle Flurstück Nr. 74, dieser folgend bis zur Verlängerung der südlichen Flurstücksgrenze Nr. 49/2, die Wegeparzelle Flurstück Nr. 74 nach Westen querend und weiter der südlichen Flurstücksgrenze Nr. 49/2 folgend und in Verlängerung die Wegeparzelle Flurstück Nr. 75 querend auf die westliche Flurstücksgrenze derselben stoßend,

 

im Westen der westlichen Wegeparzelle des „Waldhohlweg“ Flur 16, Flurstück Nr. 66 nach Norden folgend und in Verlängerung derselben auf die nördliche Grenze der Wegeparzelle „Waldhohlweg“ Flurstück Nr. 66 stoßend.