Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1

Hat der Magistrat unabhängig von der aktuellen Pandemie einen Maßnahmenplan E-Government, um für die Bürgerinnen und Bürger Behördengänge komplett digital zu ermöglichen?

 

Frage 2:

Falls ja, wie sieht der zeitliche Ablaufplan zur Umsetzung aus?

 

Frage 3:

Falls nein, wird ein solcher Maßnahmenplan noch erstellt oder warum hält der Magistrat diesen für entbehrlich?

 

Antworten zu Fragen 1 – 3:

Die oben genannten Fragen werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

 

Die Verwaltung hat bereits erste Dienstleistungen digitalisiert wie z.B. 

·         Anmeldung Kitaplatz,

·         Terminvereinbarung, Zulassungsstelle,

·         Beantragung von Urkunden im Standesamt,

·         Abfallkalender,

·         Mängelmelder (AEM)

um nur einige zu nennen.

 

Des Weiteren wird eine Vielzahl von Formularen digital zur Verfügung gestellt.

 

Die Bundesregierung hat das sogenannte Online-Zugangsgesetz (OZG) und darauf aufbauend die hessische Landesregierung das E-Government-Gesetz verabschiedet, wonach bis zum 31.12.2022 alle Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren sind.

Verifiziert wurden 575 Dienstleistungen, von denen die Verwaltung zurzeit herausfiltert, welche überhaupt die Stadt Karben betreffen.

Danach ist vor der Realisierung nach dem Hess. Personalvertretungsgesetz (HPVG) der Gesamtpersonalrates der Stadtverwaltung zu beteiligen ohne dessen Zustimmung die Maßnahme nicht umgesetzt werden kann.

Technisch sollen die Verwaltungsleistungen mit dem Programm „Civento“ des kommunalen Gebietsrechenzentrums Hessen (ekom21) umgesetzt werden. Das Land Hessen übernimmt hierfür für die Dauer von fünf Jahren die Betriebskosten gemäß dem Gesetz „Starke-Heimat-Hessen“.

Die mit diesem Programm von der ekom21 digitalisierten Dienstleistungen werden dann sukzessive eingeführt.