Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 1/504/2020
Frage 1:
Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung trifft
die Stadt Karben bezüglich des Coronavirus und der anstehenden Feierlichkeiten
der 50-Jahr-Feier?
Antwort zu Frage 1:
Das Festwochenende wurde verschoben auf 28. und 29.08.2021.
Die Vereine
haben ihre im Rahmen des Jubiläumsjahres 2020 geplanten Veranstaltungen
entweder abgesagt oder in den Herbst/Winter 2020 verschoben.
Frage 2:
Besteht die Möglichkeit Veranstaltungen zu verschieben?
Antwort zu Frage 2:
siehe Antwort zu Frage 1. 1
Frage 3:
Inwiefern kann insbesondere die Stadt Karben dafür sorgen, dass die
Versorgung der Bürgerinnen und Bürger aufrecht erhalten bleibt?
Antwort zu Frage 3
Hier stellt sich die Frage was der Fragesteller mit Versorgung der Bürger/innen
meint
Wenn es um die Versorgung mit Lebensmitteln und dgl geht, dann können darauf verwiesen werden,
dass es sehr viele Initiativen durch Vereine und Privatpersonen gab und gibt
die sich vorbildlich engagiert haben. Die Stadt Karben hat die Initiativen
soweit möglich unterstützt – u a durch Bereitstellung des E-Autos für
Transporte/Fahrten.
Frage 4:
Wie sieht es mit der Schließung kultureller, städtischer Einrichtungen
(wie z.B. Hallenbad, Bücherei), und der Gastronomie aus? Hat das Land Hessen
über die Schließungen zu entscheiden oder kann die Stadt Karben beschließen, ob
diese geschlossen werden müssen oder nicht?
Antwort zu Frage 4:
Das Land Hessen legt jeweils in Verordnungen fest, welche Einrichtungen unter
welchen Bedingungen geöffnet werden dürfen. Hierzu gibt die Landesregierung
regelmäßig aktualisierte Auslegungshinweise heraus, in denen u. a. Vorgaben zu
Abstands- und Hygieneregeln gemacht werden, die bei Wiedereröffnungen zu
beachten sind.
Die Stadt Karben kann daher nicht eigenständig über Schließungen, z. B. der
Gastronomie, Büchereien oder des Hallenfreizeitbades entscheiden.
Ab 04.05.2020 dürfen Bibliotheken wieder geöffnet werden, wenn entsprechende
auf die jeweilige Einrichtung bezogene Hygienekonzepte vorliegen. Für die
Bücherei im City-Center liegt ein entsprechendes Konzept vor, sodass diese zum
04.05.2020 mit eingeschränkten Zeiten wieder geöffnet werden konnte.
Für die einzelnen Stadtteilbüchereien werden derzeit jeweils angepasste
Konzepte erarbeitet, damit auch diese in der nächsten Zeit wieder geöffnet
werden können.
Die Gastronomie darf lt. Verordnung des Landes Hessen seit vergangenem Freitag,
ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen.
Schwimm- und Spaßbäder sind auch nach den neuesten Auslegungshinweisen vom
14.05.2020 weiterhin geschlossen – für den Vereinssport und Schwimmkurse dürfen
Schwimmbäder ab Juni wieder bedingt öffnen.
Frage 5:
Wie sieht es mit Veranstaltungen aus, die aufgrund des Coronavirus
abgesagt werden und für die es keinen Nachholtermin gibt? Werden hier die
Tickets erstattet?
Antwort zu Frage 5:
Nach Kenntnis der Stadtverwaltung wurden bisher keine Veranstaltungen im
Zusammenhang mit dem 50-jährigen Jubiläum, für die bereits Tickets verkauft
wurden, abgesagt.