Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zunächst ist anzumerken, dass eine ähnliche Anfrage von der FDP bereits in der Sitzung vom 07. Juni 2019 beantwortet wurde. Gerne beantwortet Bürgermeister Rahn aber nochmal die Fragen.

 

Frage 1:

Gibt es für die Feuerwehren in Karben einen Bedarfs- und Entwicklungsplan?

Wenn ja, wann wurde dieser erstellt?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort zu Frage 1

Ja, es gibt einen Bedarfs- und Entwicklungsplan. In der Sitzung vom

13. Dezember 2013 wurde die Fortschreibung des Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplans (Stand: 07. Oktober 2013) einstimmig beschlossen.

 

 

Frage 2:

Wo ist der Bedarfs- und Entwicklungsplan einsehbar?

 

Antwort zu Frage 2:

Da der Bedarfs- und Entwicklungsplan Bestandteil der Beratungen und Beschlussfassung war, ist dieser u.a. in SessionNet einseh- und abrufbar.

 

 

Frage 3:

In welchem Turnus muss dieser auf den neuesten Stand gebracht werden?

 

Antwort zu Frage 3:

Gemäß der Beschlussfassung wurde festgehalten:

„Der Bedarfs- und Entwicklungsplan ist frühestens nach 10 Jahren oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Strukturen fortzuschreiben.“

Das bedeutet, dass der Bedarfs- und Entwicklungsplan frühestens im Jahre 2023 fortzuschreiben wäre.

Derzeit ist der Fachbereich 6 dabei für den Stadtteil Petterweil einen Nachtrag auszuarbeiten.

 

 

Frage 4:

Wie weit werden die Maßnahmen aus diesem umgesetzt?

 

Antwort zu Frage 4:

Die Maßnahmen aus Bedarfs- und Entwicklungsplan werden in der Regel umgesetzt. So ist die Verwaltung gerade bei Förderungen und Zuschüssen verpflichtet darzulegen, dass dieser eingehalten wird. Abweichungen müssen explizit dargelegt und erläutert werden.