Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 6/506/2020
Zunächst ist anzumerken, dass eine ähnliche Anfrage
von der FDP bereits in der Sitzung vom 07. Juni 2019 beantwortet wurde. Gerne
beantwortet Bürgermeister Rahn aber nochmal die Fragen.
Frage 1:
Gibt es für die Feuerwehren in Karben einen
Bedarfs- und Entwicklungsplan?
Wenn ja, wann
wurde dieser erstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu Frage 1
Ja, es gibt einen Bedarfs- und Entwicklungsplan. In
der Sitzung vom
13. Dezember 2013 wurde die Fortschreibung des
Feuerwehr Bedarfs- und Entwicklungsplans (Stand: 07. Oktober 2013) einstimmig
beschlossen.
Frage 2:
Wo ist der
Bedarfs- und Entwicklungsplan einsehbar?
Antwort zu Frage 2:
Da der Bedarfs- und Entwicklungsplan Bestandteil der
Beratungen und Beschlussfassung war, ist dieser u.a. in SessionNet einseh- und
abrufbar.
Frage 3:
In welchem Turnus muss dieser auf den neuesten Stand
gebracht werden?
Antwort zu Frage 3:
Gemäß der Beschlussfassung wurde festgehalten:
„Der Bedarfs- und Entwicklungsplan ist frühestens nach 10 Jahren oder
bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Strukturen fortzuschreiben.“
Das bedeutet, dass der Bedarfs-
und Entwicklungsplan frühestens im Jahre 2023 fortzuschreiben wäre.
Derzeit ist der Fachbereich
6 dabei für den Stadtteil Petterweil einen Nachtrag auszuarbeiten.
Frage 4:
Wie weit werden die Maßnahmen aus diesem umgesetzt?
Antwort zu Frage 4:
Die Maßnahmen aus Bedarfs- und Entwicklungsplan werden in der Regel umgesetzt. So ist die Verwaltung gerade bei Förderungen und Zuschüssen verpflichtet darzulegen, dass dieser eingehalten wird. Abweichungen müssen explizit dargelegt und erläutert werden.