Auf Nachfrage von Herrn Heidelbach erläutert Herr Bürgermeister Rahn, dass die Planung den Bau einer neuen Zufahrt von der Kreisstraße (K9) zum Gelände des BBW vorsieht. Zudem sieht die Planung auch Flächen zur Errichtung von Parkplätzen vor.

Die Planung wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan, beauftragt durch den Vorhabenträger, von einem Fachbüro erstellt. Der Vorhabenträger trägt die Kosten der Planung. Grundlage dieses abgestimmten Vorgehens ist ein Städtebaulicher Vertrag, welcher zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger abgeschlossen wurde.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordneten billigen den Bebauungsplanentwurf Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ 1. Änderung, Gemarkung Okarben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BaugGB mit dem Planstand 09/2014.