Herr Bürgermeister Rahn erläutert, dass es sich bei dem betreffenden Bebauungsplan um die Planung eines Vorhabenträgers zur Realisierung einer Neuordnung im Innenbereich handelt. Nach dem Abriss des ehemals gewerblich genutzten Gebäudebestands wird die Errichtung von fünf zusätzlichen Wohngebäuden mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten möglich.

Auf die Anfrage von Herrn Ruhl, warum sich die Planung auf die Stellplatzsatzung in ihrer Fassung aus dem Jahr 2012 bezieht, antwortet der Bürgermeister, dass diese Satzung die derzeitig gültige Grundlage darstellt und diese somit die Bemessungsgrundlage bildet.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195 „Sauerbornstraße“ in der Gemarkung Petterweil mitBegründung (Planstand 07.10.2014) zum offiziellen Entwurf.