Die Erörterung des Sachverhalts erfolgt gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 5.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195 „Sauerbornstraße“ Gemarkung Petterweil mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.