Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Zum Tagesordnungspunkt leitet Herr Bürgermeister Rahn ein, indem er ausführt, dass aufgrund der städtebaulichen Entwicklung des bestehenden Fußballplatzes am Hessenring und aufgrund des Bedarfs der Sportvereine, eine Verlagerung notwendig wird. Eine Konzentration der Sportanlagen soll an der Waldhohl erfolgen. Um diese Entwicklung zu ermöglichen sowie als Vorstufe zur Erarbeitung eines Bebauungsplans, ist zunächst die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) notwendig.

Die bestehende Sportanlage an der Waldhohl ist in das Plangebiet einbezogen worden, um eine übergreifende Planung zwischen Bestandssportplatz und dem neuen Gelände zu ermöglichen, so der Bürgermeister.

Im Zuge des Verfahrens wird dem Aspekt des Lärmschutzes große Aufmerksamkeit geschenkt. Entsprechende Gutachten werden im Planungsprozess erarbeitet. Auf die Relevanz der Aspekte des Lärmschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit der naheliegend zu realisierenden Wohnbebauung, wird von den Mitgliedern Christian, Haufert und Ruhl explizit hingewiesen.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, dass Planverfahren für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Gemarkung Groß-Karben für die in der Anlage beigefügte Flächenausweisung (Zusatzflächen Sportplatz, Gemarkung Groß-Karben, Flur 16, Flurstücke 46 + 47 + 48/1 + 48/2) einzuleiten.