Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich für die Änderung beschränkt sich – im Anschluss an den bereits errichteten Wall - auf einen 2,50 m breiten Streifen zwischen Straßentrasse bzw. deren Randbereichen und Versickerungsbecken.

 

Er ist straßenseitig durch die nordwestlichen Grenzen der Parzellen 11/1, 12/1 und 13/1 definiert, schließt im Nordosten an den bestehenden Lärmschutzwall an und endet im Südwesten an der südlichen Grenze der Parzelle 13/1 der Flur 3, Gemarkung Groß-Karben.

 

Der Änderungsbereich ist in der Plananlage zum Änderungsbeschluss schwarz-umrandet-gestrichelt abgegrenzt dargestellt.