Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 242 „Herbert-Wamser-Weg“, in der Gemarkung Groß-Karben gem. § 2 (1) im Normalverfahren.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 3,78 ha im nördlichen Außenbereich der Gemarkung Groß-Karben, östlich der L 3351 gegenüber des Ludwigbrunnengeländes. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 40/1, 42/1und  43/1 sowie die Wegeparzellen 42/2 und 51 in der Flur 8 der Gemarkung Groß-Karben.

 

Die Gebietsabgrenzung wird wie folgt beschrieben:

 

Die nördliche Plangebietsgrenze ist die nördliche Grenze der Parzelle 40/1.

 

Die westliche Plangebietsgrenze verläuft, ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 40/1 auf der östlichen Grenze der Straßenparzelle Flur 5 Nr. 40/16 in südlicher Richtung bis sie auf den westlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 43/1 trifft.

 

Die südliche Plangebietsgrenze verläuft, ausgehend vom letztgenannten Punkt, auf der südlichen Grenze dieser Parzelle und der folgenden Wegeparzelle Nr. 51 zunächst ostwärts, dann ab dem südöstlichen Eckpunkt dieser Wegeparzelle auf der östlichen Parzellengrenze nordwärts bis sie auf die südliche Grenze der Parzelle 40/1 trifft. Dieser Parzellengrenze folgt die Plangebietsabgrenzung in östlicher Richtung bis zum südöstlichen Eckpunkt der vorgenannten Parzelle.

 

Die östliche Plangebietsabgrenzung bildet die östliche Grenze der Parzelle 40/1.

 

Alle genannten Parzellen befinden sich, soweit nicht explizit die Flur genannt ist, in der Flur 8 der Gemarkung Groß-Karben. Die Plangebietsabgrenzung ist in der mit der Einladung versandten Anlage zum Aufstellungsbeschluss schwarz-umrandet-gestrichelt dargestellt.