Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bei der Stadt Karben fällige Gewerbesteuerzahlungen infolge von Zahlungsschwierigkeiten die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, werden den Zahlungspflichtigen zinslos bis 30.06.2020 gestundet.

 

Die Befugnisse bzgl. der Höhe der Beträge zur Stundung werden während diesem Zeitraum (d. h. bis 30.06.2020) auf den Magistrat übertragen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird vom Magistrat über die Stundungen regelmäßig informiert.