Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Vorhaben der Erweiterung des Lärmschutzwalls entlang der B3 auf der Höhe des Regenrückhaltebeckens, so Herr Heinzel. Die Erweiterung entspricht dem Mediationsergebnis mit den Gegnern der Nordumgehung, ergänzt Herr Bürgermeister Rahn.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich für die Änderung beschränkt sich – im Anschluss an den bereits errichteten Wall - auf einen 2,50 m breiten Streifen zwischen Straßentrasse bzw. deren Randbereichen und Versickerungsbecken.

 

Er ist straßenseitig durch die nordwestlichen Grenzen der Parzellen 11/1, 12/1 und 13/1 definiert, schließt im Nordosten an den bestehenden Lärmschutzwall an und endet im Südwesten an der südlichen Grenze der Parzelle 13/1 der Flur 3, Gemarkung Groß-Karben.

 

Der Änderungsbereich ist in der Plananlage zum Änderungsbeschluss schwarz-umrandet-gestrichelt abgegrenzt dargestellt.