Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Das Planverfahren dient zur Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung der Kindergartenanlage Zauberberg, so Herr Heinzel. Die Sportanlage bleibt unberührt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

 

Der zukünftige Geltungsbereich des Plangebiets ist in der Plananlage zum Änderungsbeschluss schwarz-umrandet-gestrichelt abgegrenzt dargestellt.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden entlang der nördlichen Begrenzung der Flurstücks 54/0, Flur 16 von der östlichen Grenze des Flurstücks 54/0, Flur 16 bis hin zur westlichen Begrenzung der Wegparzelle Flurstück 75/0, Flur 16.

 

Im Westen entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 75/0, Flur 16 bis er im Süden auf die nördliche Grenze die Wegparzelle 72/1, Flur 16 trifft. Dort verläuft ein schmaler Stich mit einer Länge von ca. 26,7 m in Richtung Westen, dessen nördliche und südliche Abgrenzung die jeweiligen Parzellengrenzen  bilden. Dieser bildet die äußerste westliche Spitze des Plangebiets.

 

Im Süden entlang der südlichen Grenze der Wegparzelle 72/1, Flur 16 bis diese in Richtung Osten mit seiner nördlichen Grenze an den Eckpunkt mit dem Flurstück 56/0, Flur 16 stößt.

 

Im Osten entlang der östlichen Grenze in Richtung Norden der Flurstücke 56/0 und 55/0, Flur 16 bis hin zum Eckpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 54/0, Flur 16. 

 

Die Gesamtfläche des geänderten Geltungsbereichs beträgt 14.920 m²

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umbenennung des Bebauungsplans in B-Plan Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage“ in B-Plan Nr. 175 „Kindergarten Zauberberg“..