Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Fraktionsvorsitzender Beck (CDU) bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Entgegen der Beschlussfassung im Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales soll die Verwaltungsgebühr nach § 3 Abs. 6 bei verspäteter Einreichung der Unterlagen nicht 150,00€ sondern 100,00€ betragen. Des Weiteren soll das Bußgeld, das bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben zum Einkommen bis zu 300,00€ betragen und damit der Verwaltung ein Ermessensspielraum ermöglichen.

 

Abst.-Erg.:     23 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen

 

Stv. Maag bringt einen Änderungsantrag zu §3 Abs. 6 ein, wonach das Bußgeld von max. 150€ nach Einkommen wie folgt gestaffelt werden soll:

 

Stufe

Einkommen (€)

Bußgeld (€)

1

36.000

30,00

2

48.000

40,00

3

60.000

60,00

4

72.000

70,00

5

96.000

90,00

6

120.000

120,00

 

Abst.-Erg.:     1 dafür, 23 dagegen, 0 Enthaltungen – somit abgelehnt

 

In Abänderung des Begleitbeschluss des Ausschusses für Jugend, Kultur und Soziales soll die Verwaltung den § 9 Abs. 4 (Erstattung von Gebühren bei Schließung der Kita) bereits ab April 2020 anwenden.

 

Abst.-Erg       einstimmig dafür

 

Da ein Inkrafttreten der Gebührenordnung zum 01.06.2020 wie im Ausschuss beschlossen technisch nicht möglich ist, beantragt Bürgermeister Rahn § 12 – Inkrafttreten“ wie folgt zu ändern:

 

„Die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten 2020 tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührenordnung vom 07.06.2019 außer Kraft.

 

Abst.-Erg       einstimmig dafür

 

Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteherin Lenz über die so geänderte Satzung abstimmen.

 

Abst.-Erg.:     23 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen