Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung
Vorlage: FB 4/574/2020
Fraktionsvorsitzender Beck (CDU) bringt folgenden
Änderungsantrag ein:
Entgegen der Beschlussfassung im Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales soll die Verwaltungsgebühr nach § 3 Abs. 6 bei verspäteter Einreichung der Unterlagen nicht 150,00€ sondern 100,00€ betragen. Des Weiteren soll das Bußgeld, das bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben zum Einkommen bis zu 300,00€ betragen und damit der Verwaltung ein Ermessensspielraum ermöglichen.
Abst.-Erg.: 23 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen
Stv. Maag bringt einen Änderungsantrag zu §3 Abs. 6 ein, wonach das Bußgeld von max. 150€ nach Einkommen wie folgt gestaffelt werden soll:
Stufe |
Einkommen (€) |
Bußgeld (€) |
1 |
36.000 |
30,00 |
2 |
48.000 |
40,00 |
3 |
60.000 |
60,00 |
4 |
72.000 |
70,00 |
5 |
96.000 |
90,00 |
6 |
120.000 |
120,00 |
Abst.-Erg.: 1 dafür, 23 dagegen, 0 Enthaltungen – somit abgelehnt
In Abänderung des Begleitbeschluss des Ausschusses für Jugend, Kultur und Soziales soll die Verwaltung den § 9 Abs. 4 (Erstattung von Gebühren bei Schließung der Kita) bereits ab April 2020 anwenden.
Abst.-Erg einstimmig dafür
Da ein Inkrafttreten der Gebührenordnung zum 01.06.2020 wie im Ausschuss beschlossen technisch nicht möglich ist, beantragt Bürgermeister Rahn § 12 – Inkrafttreten“ wie folgt zu ändern:
„Die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten 2020 tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührenordnung vom 07.06.2019 außer Kraft.
Abst.-Erg einstimmig dafür
Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteherin Lenz über die so geänderte Satzung abstimmen.
Abst.-Erg.: 23 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen