Sitzung: 26.05.2020 Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 4/574/2020
Dem Antrag über die Änderung der „Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagestätten wird unter Berücksichtigung der folgenden Veränderungen zugestimmt:
- Änderung bereits zum 01.06.2020
- §3 2.b) Text Frau Helwig
- §3 6. Der neu eingefügte Text soll wie folgt geändert und ergänzt werden:
…Für den Fall, dass die geforderten Unterlagen für den Ermäßigungsantrag
nicht rechtzeitig innerhalb der Frist bis zum 30.06. jeden Jahres vorliegen,
wird eine erhöhte Verwaltungsgebühr von 150€ fällig, wenn der Antrag auf
Ermäßigung weiter aufrechterhalten wird.
Die Beantragung wird mit dieser Verwaltungsgebühr nicht ausgesetzt, die
vollständig prüfbaren Unterlagen müssen
dann bis zum 31.08. jeden Jahres vorliegen.
Bei Fehlen der Unterlagen/unvollständiger Antragstellung erfolgt die
Festsetzung der Betreuungsgebühren in Stufe 7.
NEU: Sollten bei dem Ermäßigungsantrag falsche Angaben über das
Einkommen gemacht werden, kann ein Bußgeld bis 150€ festgesetzt werden.
NEU: Für nachgewiesene Härtefälle hat der Magistrat entsprechenden
Ermessensspielraum.
- §9 4. Soll wie folgt geändert werden:
Bei unvorhersehbaren Schließungen
(bspw. Streik, Naturkatastrophen und Epidemien) von mehr als 5 Tagen pro
Quartal, werden die Gebühren für die
geschlossenen Tage erlassen.
einstimmig