Beschluss: einstimmig beschlossen

Dem Antrag über die Änderung der „Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagestätten wird unter Berücksichtigung der  folgenden Veränderungen zugestimmt:

 

  • Änderung bereits zum 01.06.2020
  • §3 2.b) Text Frau Helwig
  • §3 6. Der neu eingefügte Text soll wie folgt geändert und ergänzt werden:

…Für den Fall, dass die geforderten Unterlagen für den Ermäßigungsantrag nicht rechtzeitig innerhalb der Frist bis zum 30.06. jeden Jahres vorliegen, wird eine erhöhte Verwaltungsgebühr von 150€ fällig, wenn der Antrag auf Ermäßigung weiter aufrechterhalten wird.

Die Beantragung wird mit dieser Verwaltungsgebühr nicht ausgesetzt, die vollständig prüfbaren  Unterlagen müssen dann bis zum 31.08. jeden Jahres vorliegen.

Bei Fehlen der Unterlagen/unvollständiger Antragstellung erfolgt die Festsetzung der Betreuungsgebühren in Stufe 7.

NEU: Sollten bei dem Ermäßigungsantrag falsche Angaben über das Einkommen gemacht werden, kann ein Bußgeld bis 150€ festgesetzt werden.

NEU: Für nachgewiesene Härtefälle hat der Magistrat entsprechenden Ermessensspielraum.

  •  §9 4.  Soll wie folgt geändert werden:

Bei unvorhersehbaren Schließungen (bspw. Streik, Naturkatastrophen und Epidemien) von mehr als 5 Tagen pro Quartal, werden die Gebühren für die geschlossenen Tage erlassen.

 


einstimmig