Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: FB 1/575/2020
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 16 Abs. 2 S. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl 2021 für die Stadtverordnetenversammlung zu jedem Bewerber zusätzlich das Geburtsjahr sowie der Stadtteil der Hauptwohnung angegeben. Bei dem Stimmzettel für die Ortsbeiräte werden keine weiteren Angaben aufgenommen.