Sitzung: 27.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: FB 1/575/2020
Beschlussvorschlag:
Der Haupt und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor:
Gemäß § 16 Abs. 2 S. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG ) wird auf dem Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung zu jedem Bewerber zusätzlich das Geburtsjahr sowie der Stadtteil der Hauptwohnung angegeben. Bei dem Stimmzettel für die Ortsbeiräte werden keine weiteren Angaben aufgenommen.