Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Der Haupt und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor:

Gemäß § 16 Abs. 2 S. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG ) wird auf dem Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung zu jedem Bewerber zusätzlich das Geburtsjahr sowie der Stadtteil der Hauptwohnung angegeben. Bei dem Stimmzettel für die Ortsbeiräte werden keine weiteren Angaben aufgenommen.