Sitzung: 25.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: FB 2/566/2020
Auf Grundlage des neuen § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird folgender Beschluss gefasst:
Die Übertragung der in der beiliegenden Aufstellung aufgelisteten investiven Haushalts-Ausgabe- Reste aus dem Jahr 2019 in das Jahr 2020 wird beschlossen.