Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Im Vorfeld wurde das Verfahren mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde besprochen.

Unstrittig ist die Erhöhung um 3,0 Mio. €.

Unterschiedliche Auffassungen zwischen Stadt und RP gibt es jedoch bei der Auslegung des neuen § 51 a HGO bezüglich des Beschlussorgans. Aufgrund eines inzwischen vorliegenden Gerichturteils drängt das RP auf die endgültige Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung und hält die kurzfristige Einberufung einer STVV-Sitzung unter Verkürzung der Ladefrist aufgrund der Dringlichkeit für angemessen.

 

Zum aktuellen Stand der Einnahmeausfälle wird von der Verwaltung eine Aufstellung verteilt (Anlage 1). Es wird angeregt diese Tabelle im monatlichen Rhythmus zusammen mit den Kennzahlen vorzulegen.

 

Im Juli soll ein Termin mit den Fraktions- und Parteivorsitzenden vereinbart werden, bei dem über den Stand der Investitionen und möglichen Einsparungen bzw. Verschiebungen  gesprochen werden soll.

 

 

Auf Grundlage des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30.03.2020 sowie des § 51a HGO wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Jahr 2020 wird von 4.000.000 € um 3.000.000 € auf 7.000.000 € erhöht.