Sitzung: 25.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Nach längerer Diskussion beantragt Stv Schwellnus die Einzelabstimmung über die beiden Steuerarten Gewerbesteuer und Grundsteuer (A+B).
Sodann wird einzeln abgestimmt:
Auf Grundlage des neuen § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird folgender Beschluss gefasst:
Die zinslose Stundung der Gewerbesteuer während der Corona-Krise wird verlängert bis 31.12.2020.
Die weiteren Vorgaben der Vorlagen-Nr. FB 2/552/2020 haben weiterhin Gültigkeit.
Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0 Enthaltung/en 0
Die zinslose Stundung gilt auch für Grundsteuer A + B, die von der Stadt Karben erhobenen werden.