Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Nach längerer Diskussion beantragt Stv Schwellnus die Einzelabstimmung über die beiden Steuerarten Gewerbesteuer und Grundsteuer (A+B).

 

Sodann wird einzeln abgestimmt:

 

Auf Grundlage des neuen § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die zinslose Stundung der Gewerbesteuer während der Corona-Krise wird verlängert bis 31.12.2020.

 

Die weiteren Vorgaben der Vorlagen-Nr. FB 2/552/2020 haben weiterhin Gültigkeit.

 

Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen  Ja 9              Nein 0                  Enthaltung/en 0

 

 

Die zinslose Stundung gilt auch für Grundsteuer A + B, die von der Stadt Karben erhobenen werden.