Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die kurzfristige Ansetzung des TOP wurde diskutiert und die Hintergründe von Bgm. Rahn ausführlich erläutert.

 

Als Protokollnotiz wird festgehalten:

Der Standort von Grundschule und Sporthalle ist noch zu prüfen.

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Kindergarten, Schul- und Sportgelände – Am Hang“ in der Gemarkung Kloppenheim.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße liegt mit rd. 4,16 ha im Süden der Gemarkung Kloppenheim, südlich der Bahnhofstraße und umfasst insb. Flächen entlang der Straße „Am Hang“ die derzeit als Sport-, Kindergarten-, Spiel- und Parkplatzflächen genutzt werden. Des Weiteren ist eine ehemalige Grabelandfläche nördlich der Straße „Am Hang“ sowie eine Freifläche südlich des bestehenden Sportplatzes Teil des Geltungsbereichs.  Die Plangebietsabgrenzung kann im Detail wie folgend beschrieben werden:

 

Die nördliche Abgrenzung des Plangebiets verläuft, ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 67/10 im Bogen, auf deren nördlicher Parzellengrenze, in westlicher Richtung bis zum nordöstlichen Eckpunkt der vorgenannten Parzelle. Hier quert die Plangebietsabgrenzung die Wegeparzelle der Straße „Am Hang“ (Nr. 236) in gerader Linie zum westlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 71/18. Weiter läuft die Plangebietsabgrenzung auf der nördlichen Grenze dieser ehemaligen Gartenparzelle bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt. Die nördliche Plangebietsabgrenzung verspringt von diesem Punkt in südlicher Richtung, zunächst auf der östlichen Grenze der vorgenannten Parzelle, dann auf der östlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 237 bis sie auf die nördliche Grenze der Wegeparzelle Nr. 236 trifft. Von diesem Punkt an verläuft die nördliche Plangebietsgrenze auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 236 in östlicher Richtung bis zu deren nördlichen Eckpunkt, dann auf der östlichen Parzellengrenze wenige Meter in südlicher Richtung, bevor sie ab dem östlichen Eckpunkt der Wegeparzelle Nr. 236, auf der südlichen Grenze der Parzelle Nr. 239 wenige Meter, bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 238/3, weiter in Richtung Osten verläuft.

 

Die östliche Plangebietsabgrenzung verläuft ausgehend vom letztgenannten Punkt auf der östlichen Grenze der Parzelle Nr. 51/7 in südlicher Richtung, bis zum südöstlichen Eckpunkt dieser Parzelle.

 

Vom vorgenannten Punkt ausgehend verläuft die südliche Plangebietsabgrenzung zunächst auf der südlichen Grenze der Parzelle Nr. 51/7 in westlicher Richtung, überquert ab deren südwestlichem Eckpunkt die Fahrbahn auf der südlichen Grenze der Parzelle Nr. 235/3 und folgt dann der östlichen Grenze der Parzelle Nr. 365 für rd. 35m in südlicher Richtung, bis zu deren südöstlichen gemeinsamen Punkt mit der Wegeparzelle Nr. 374/1. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die südliche Plangebietsabgrenzung weiter in westlicher Richtung auf der südlichen Grenze der Parzelle Nr. 365 bis zu deren südwestlichen Eckpunkt.

 

Der letztgenannte Punkt bildet den Ausgangspunkt der westlichen Plangebietsgrenze, die zunächst auf der westlichen Grenze der Parzelle Nr. 365 und anschließend auf der westlichen Grenze der Parzelle der Sportanlage (Nr. 54/1) in nördlicher Richtung verläuft. Ab dem nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 66/3 verschwenkt die westliche Plangebietsabgrenzung auf der nördlichen Grenze der letztgenannten Parzelle, bis auf den südlichsten Punkt der Parzelle Nr. 67/10 in westliche Richtung, verläuft von diesem Punkt aber auf der westlichen Grenze der Parzelle Nr. 67/10 weiter in nördlicher Richtung bis sie auf den o. g. Ausgangspunkt, den nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 67/10 stößt und damit das Plangebiet abschließt.

 

Alle genannten Punkte und Liegenschaften befinden sich in der Flur 7 der Gemarkung Kloppenheim.

 

Das Plangebiet ist in der mit der Einladung versandten Anlage schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt. Die Plananlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Planverfahren wird im zweistufigen „Normalverfahren“ durchgeführt.