Sitzung: 03.07.2020 Stadtverordnetenversammlung
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren fristgerecht unter Verkürzung der Ladungsfrist gem. § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig.
Die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte wurden einstimmig beschlossen.