Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren fristgerecht unter Verkürzung der Ladungsfrist gem. § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig.

 

Die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte wurden einstimmig beschlossen.