Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen,

 

beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 243 „Heinrich-Steih-Straße“ in der Gemarkung Rendel.

 

mit der Änderung, dass die Flurstücke 88, 89 und 90 in das Plangebiet mit aufgenommen werden.

 

Für die östliche Seite der Straße „Am Hain“ soll geprüft werden, ob die Flurstücke 106/1, 106/2, 109/3 und 109/4 ebenfalls ins Plangebiet aufgenommen werden können (nächster Verfahrensschritt).

 

Mit diesen Ergänzungen kommt es zur Abstimmung.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße rd. 2,4 ha westlich des gewachsenen Ortskerns von Rendel, eingegrenzt durch die Liegenschaften südlich der Klein-Karbener-Straße im Norden, zwischen der Straße „Am Hain“ im Osten, der Jahnstraße im Westen und dem Bornwiesenweg im Süden. Die Plangebietsabgrenzung kann im Detail mit der vorgenannten Ergänzung unter Einbeziehung der Flurstücke 88, 89 und 90 des Plangebiets wie folgt beschrieben werden:

 

Die nördliche Plangebietsgrenze verläuft, ausgehend vom nordwestlichen Ecke der Parzelle Nr. 67/7 auf der nördlichen Grenze dieser Parzelle in Richtung Osten, verschwenkt an dem Punkt an welchem diese nördliche Parzellengrenze auf die westliche Grenze der Parzelle 66/6 trifft in südlicher Richtung und knickt am süd-östlichen Eckpunkt der letztgenannten Parzelle wieder in Richtung Osten ab. Weitergehend verläuft die nördliche Plangebietsgrenze wieder auf der nördlichen Parzellengrenze der Parzelle Nr. 67/7 in östlicher Richtung bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 85/2. Dort knickt der Grenzverlauf auf der östlichen Grenze der Parzelle Nr. 85/2 in nördlicher Richtung ab und verläuft in nördlicher Richtung bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 80/1. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Plangebietsgrenze auf der nördlichen Grenze der letztgenannten Parzelle in westlicher Richtung bis sie auf die westliche Grenze der Wegeparzelle Nr. 448/19 (Straße „Am Hain“) stößt.

 

Vom letztgenannten Punkt ausgehend verläuft die östliche Plangebietsgrenze auf der westlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 448/19 bis Sie auf den nordöstlichen Eckpunkt der Wegeparzelle Nr. 168/10 („Bornwiesenweg“) trifft.

 

Von diesen Punkt ausgehend verläuft die südliche Plangebietsabgrenzung auf der nördlichen Grenze der letztgenannten Wegeparzelle in westlicher Richtung bis zum südöstlichen Eckpunkt der Wegeparzelle Nr. 39/3 („Jahnstraße“).

 

Der südöstliche Eckpunkt der Wegeparzelle Nr. 39/3 bildet den Ausgangspunkt der westlichen Plangebietsabgrenzung. Diese verläuft von diesem Punkt ausgehend auf der östlichen Grenze der letztgenannten Wegeparzelle in nördlicher Richtung bis sie auf den nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 67/7 trifft. Somit ist das Plangebiet abgeschlossen.

 

Alle genannten Parzellen und das gesamte Plangebiet befinden sich in der Flur 1 der Gemarkung Rendel. Das Plangebiet ist in der beigefügten Anlage zum Aufstellungsbeschluss schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt.

 

Das Planverfahren wird als „Normalverfahren“ durchgeführt.