Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen,

 

beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben für den

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 243 „Heinrich-Steih-Straße“ in den Gemarkungen Rendel die Anwendung der mit der Einladung versandten Satzung einer Veränderungssperre.

 

Der räumliche Geltungsbereich gem. Beschluss (Punkt 4.1) einbeziehend der Flurstücke 88, 89 und 90 der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des vorgenannten geänderten Bebauungsplans und kann wie folgend beschrieben werden (der Geltungsbereich ist dieser Beschlussvorlage sowie dem Satzungsentwurf der Veränderungssperre der mit der Einladung versandten Anlage schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt):

 

Die nördliche Plangebietsgrenze verläuft, ausgehend vom nordwestlichen Ecke der Parzelle Nr. 67/7 auf der nördlichen Grenze dieser Parzelle in Richtung Osten, verschwenkt an dem Punkt an welchem diese nördliche Parzellengrenze auf die westliche Grenze der Parzelle 66/6 trifft in südlicher Richtung und knickt am süd-östlichen Eckpunkt der letztgenannten Parzelle wieder in Richtung Osten ab. Weitergehend verläuft die nördliche Plangebietsgrenze wieder auf der nördlichen Parzellengrenze der Parzelle Nr. 67/7 in östlicher Richtung bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 85/2. Dort knickt der Grenzverlauf auf der östlichen Grenze der Parzelle Nr. 85/2 in nördlicher Richtung ab und verläuft in nördlicher Richtung bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 80/1. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Plangebietsgrenze auf der nördlichen Grenze der letztgenannten Parzelle in westlicher Richtung bis sie auf die westliche Grenze der Wegeparzelle Nr. 448/19 (Straße „Am Hain“) stößt.

 

Vom letztgenannten Punkt ausgehend verläuft die östliche Plangebietsgrenze auf der westlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 448/19 bis Sie auf den nordöstlichen Eckpunkt der Wegeparzelle Nr. 168/10 („Bornwiesenweg“) trifft.

 

Von diesen Punkt ausgehend verläuft die südliche Plangebietsabgrenzung auf der nördlichen Grenze der letztgenannten Wegeparzelle in westlicher Richtung bis zum südöstlichen Eckpunkt der Wegeparzelle Nr. 39/3 („Jahnstraße“).

 

Der südöstliche Eckpunkt der Wegeparzelle Nr. 39/3 bildet den Ausgangspunkt der westlichen Plangebietsabgrenzung. Diese verläuft von diesem Punkt ausgehend auf der östlichen Grenze der letztgenannten Wegeparzelle in nördlicher Richtung bis sie auf den nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 67/7 trifft. Somit ist das Plangebiet abgeschlossen.

 

Alle genannten Parzellen und das gesamte Plangebiet befinden sich in der Flur 1 der Gemarkung Rendel.