Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen,

beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Auf Grundlage des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30.03.2020 sowie des § 51a HGO wird

der Höchstbetrag der Liquiditätskredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Jahr 2020 von 4.000.000 € um 3.000.000 € auf 7.000.000 € erhöht.