Sitzung: 21.08.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 2/566/2020
Auf Grundlage des neuen § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird folgender Beschluss gefasst:
Die Übertragung der in der mit der Einladung versandten Aufstellung und aufgelisteten investiven Haushalts-Ausgabe- Reste aus dem Jahr 2019 in das Jahr 2020 wird beschlossen.