Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf Grundlage des neuen § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird folgender Beschluss gefasst:

Die Übertragung der in der mit der Einladung versandten Aufstellung und aufgelisteten investiven Haushalts-Ausgabe- Reste aus dem Jahr 2019 in das Jahr 2020 wird beschlossen.