Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Wie im Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

den wie folgt geänderten Antrag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in der Fortschrittstabelle auch die noch nicht erledigten Beschlüsse in der laufenden Legislaturperiode, rückwirkend für ein Jahr, mit aufzunehmen..