Sitzung: 21.08.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/527/2020
Frage
1
Gehört
dieses Ackergelände der Stadt Karben?
Antwort
zu Frage 1
Die Ackerfläche
besteht aus 7 Einzelparzellen die jeweils unterschiedlichen Eigentümern
gehören. Keine Teilfläche ist im Eigentum der Stadt.
Frage
2:
Falls
nein: Mit was für einen Marktwert müsste die Stadt kalkulieren, sollte sie
versuchen es zu erwerben?
Antwort zu Frage 2
Der Bodenrichtwert
für den Bereich liegt laut BORIS Hessen in dem Bereich für Ackerland bei
5,00€/m². Der aktuelle Marktpreis wird etwas über diesem Richtwert liegen.
Frage
3:
Welche
baurechtlichen Probleme gäbe es zu beachten, sollten wir als Stadt vorhaben
dort einen öffentlichen Park zu errichten?
Antwort zu Frage
3:
Es handelt sich um
Flächen, die bei einem 100-jährigen Hochwasser (HQ-100) im
Überschwemmungsbereich liegen.
Im Regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche ohne besondere Zweckbindung dargestellt. Auf der Grundlage dieser Flächenausweisung wäre die Gestaltung einer Parkfläche möglich. Allerdings wird ein weiterer Verlust von landwirtschaftlichen Flächen von den Vertretern der Landwirtschaft stets kritisch gesehen.