Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

welchem Umfang nutzt die Stadt Karben bei Ihren Gebäuden und der Bewässerung der  Außenanlagen bereits Brauch- bzw. Regenwasser?

 

Antwort zu Frage 1

Bei der Bewässerung der Außenanlagen, also öffentlichen Grünflächen, wird soweit möglich gereinigtes Abwasser aus dem Ablauf der Kläranlage genutzt.

Das aus den Nachklärbecken abfließende gereinigte Abwasser –der Hauptstrom fließt in die Nidda- wird in einem Teilstrom abgezweigt und in der sogenannten Brauchwasseranlage einer UV-Bestrahlung unterzogen.

Das so behandelte Abwasser kann dann bedenkenlos zum Wässern von Bäumen, Blumenbeeten und Sträuchern verwendet werden.

Für Nutzpflanzen im Bereich der Lebensmittelproduktion darf es nicht verwendet werden.

 

 

Frage 2:

Hat die Stadt Regenwasserauffangbecken, um das Wasser zu nutzen? Falls ja, in welchem Umfang findet bisher eine Nutzung statt und ist ein Ausbau geplant? Falls nein, plant die Stadt Karben einen Aufbau?

 

Antwort zu Frage 2:

Von den Stadtwerken werden keine Regenwasserauffangbecken betrieben. Von Seiten der Stadtwerke ist kein Aufbau geplant. Es könnte aber die unter der Antwort zu Frage 1 beschriebene Vorgehensweise der Nutzung von Brauchwasser aus der Kläranlage optimiert werden: Derzeit sind nur ein 1.000 Liter-Fass und ein 2.000 Liter-Fass im Einsatz, was zu häufigen Einzelfahrten führt.

 

 

Frage 3:

Falls bisher keine Nutzung von Brauch- und Regenwasser stattfindet plant die Stadt Karben ein Konzept zur Nutzung von Brauch- und Regenwasser in städtischen Liegenschaften und Außenanlagen zu erstellen und umzusetzen? Falls ja, bis wann ist damit zu rechnen, falls nein, was spricht dagegen?

 

Antwort zu Frage 3:

Entfällt s.o.

 

Frage 4

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Karben, um bei Neubaugebieten die Nutzung von Brauch- und Regenwasser zu ermöglichen und auszubauen?

 

Antwort zu Frage 4:

Hinsichtlich der Regenwassernutzung wird schon im Zuge der Bauleitplanung die Nutzung von Regenwasser in Zisternen vorgeschrieben. Installation und Betrieb einer Brauchwasseranlage sind jedoch dem Grundstückseigentümer freigestellt.


Frage 5:

Welche Maßnahmen können bei der Sanierung bestehender Bauten ergriffen werden, um die Eigentümer für die Nutzung von Brauch- und Regenwasser zu sensibilisieren?

 

Antwort zu Frage 5:

Insbesondere im Hinblick auf die Versiegelungsgebühr können Grundstückseigentümer bei Sanierungen durch den Einbau von Zisternen und durch die Brauchwassernutzung Geld sparen.

Zukünftig muss auch über die Preisgestaltung des Trinkwassers nachgedacht werden, insbesondere im Hinblick auf von der Kanalgebühr befreiter zusätzlicher Gartenwasserzähler. Denn durch diese Zähler fließt derzeit nur kostbares Trinkwasser zur ausschließlichen Gartenbewässerung.