Sitzung: 21.08.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: E 1/539/2020
Frage
1:
welchem
Umfang nutzt die Stadt Karben bei Ihren Gebäuden und der Bewässerung der Außenanlagen bereits Brauch- bzw.
Regenwasser?
Antwort
zu Frage 1
Bei der Bewässerung
der Außenanlagen, also öffentlichen Grünflächen, wird soweit möglich
gereinigtes Abwasser aus dem Ablauf der Kläranlage genutzt.
Das aus den
Nachklärbecken abfließende gereinigte Abwasser –der Hauptstrom fließt in die
Nidda- wird in einem Teilstrom abgezweigt und in der sogenannten
Brauchwasseranlage einer UV-Bestrahlung unterzogen.
Das so behandelte
Abwasser kann dann bedenkenlos zum Wässern von Bäumen, Blumenbeeten und
Sträuchern verwendet werden.
Für Nutzpflanzen im
Bereich der Lebensmittelproduktion darf es nicht verwendet werden.
Frage 2:
Hat
die Stadt Regenwasserauffangbecken, um das Wasser zu nutzen? Falls ja, in
welchem Umfang findet bisher eine Nutzung statt und ist ein Ausbau geplant?
Falls nein, plant die Stadt Karben einen Aufbau?
Antwort
zu Frage 2:
Von den Stadtwerken
werden keine Regenwasserauffangbecken betrieben. Von Seiten der
Stadtwerke ist kein Aufbau geplant. Es könnte aber die unter der Antwort zu
Frage 1 beschriebene Vorgehensweise der Nutzung von Brauchwasser aus der
Kläranlage optimiert werden: Derzeit sind nur ein 1.000 Liter-Fass und ein
2.000 Liter-Fass im Einsatz, was zu häufigen Einzelfahrten führt.
Frage 3:
Falls
bisher keine Nutzung von Brauch- und Regenwasser stattfindet plant die Stadt
Karben ein Konzept zur Nutzung von Brauch- und Regenwasser in städtischen
Liegenschaften und Außenanlagen zu erstellen und umzusetzen? Falls ja, bis wann
ist damit zu rechnen, falls nein, was spricht dagegen?
Antwort zu
Frage 3:
Entfällt
s.o.
Frage 4
Welche
Maßnahmen ergreift die Stadt Karben, um bei Neubaugebieten die Nutzung von
Brauch- und Regenwasser zu ermöglichen und auszubauen?
Antwort
zu Frage 4:
Hinsichtlich der
Regenwassernutzung wird schon im Zuge der Bauleitplanung die Nutzung von
Regenwasser in Zisternen vorgeschrieben. Installation und Betrieb einer
Brauchwasseranlage sind jedoch dem Grundstückseigentümer freigestellt.
Frage
5:
Welche
Maßnahmen können bei der Sanierung bestehender Bauten ergriffen werden, um die
Eigentümer für die Nutzung von Brauch- und Regenwasser zu sensibilisieren?
Antwort zu Frage 5:
Insbesondere im
Hinblick auf die Versiegelungsgebühr können Grundstückseigentümer bei Sanierungen
durch den Einbau von Zisternen und durch die Brauchwassernutzung Geld sparen.
Zukünftig muss auch über die Preisgestaltung des Trinkwassers nachgedacht werden, insbesondere im Hinblick auf von der Kanalgebühr befreiter zusätzlicher Gartenwasserzähler. Denn durch diese Zähler fließt derzeit nur kostbares Trinkwasser zur ausschließlichen Gartenbewässerung.