Sitzung: 21.08.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 6/540/2020
Frage 1:
Welche strategische Planung verfolgt die Stadt
Karben mit der Auflösung des gemeinsamen Ordnungsamtsbezirk mit der Stadt Bad
Vilbel?
Antwort zu Frage 1
Die Vereinbarung zum gemeinsamen örtlichen
Ordnungsbehördenbezirk (GÖOB) wurde gekündigt, mit dem Ziel der Neuverhandlung
/ Anpassung der bisherigen Vereinbarung. Wie sich herausstellte ist es für die
zukünftige verstärkte Geschwindigkeitskontrolle nicht sinnvoll sich weiterhin ein Meß-Gerät zu teilen.
Durch die Auflösung steht der Stadt Karben nunmehr
der Meßbus an 365 Tagen im Jahr flexibel zur Verfügung und wir können schneller
und individueller agieren.
Frage 2:
Wird die Stadt Karben mit anderen angrenzenden
Orten versuchen, einen gemeinsamen Ordnungsamtsbezirk zu bilden?
Antwort zu Frage 2:
Grundsätzlich stehen wir für Gespräche mit anderen
Kommunen zur Verfügung. Ob wieder ein GÖOB gegründet wird, muss dann im
Einzelfall und je nach Konstellation entschieden und abgestimmt werden.
Frage 3:
Sind für die Übernahme des
Radarüberwachungsfahrzeuges Ausgleichszahlungen an Bad Vilbel zu leisten? Wenn
ja, in welcher Höhe?
Antwort zu Frage 3:
Der Meßbus inkl. kompletter Ausstattung wird für
eine Ablösesumme von 50.000,- € übernommen, so dass die Stadt Karben Etatmittel
einsparen kann.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hat die Auflösung des
gemeinsamen Ordnungsamtsbezirkes auf die zukünftigen Investitionen in dem
Bereich der Stadtpolizei? Konkret: Ist, da man jetzt alleine die Aufgaben
bewältigt, mit einem erhöhten Investitionsvolumen zu rechnen, bspw. für mobile
oder fest installierte Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen?
Antwort zu Frage 4:
Durch die Vereinbarung wurden die Kosten auf beide Kommunen aufgeteilt. Natürlich müssen ggfls. anfallende Investitionen durch die Stadt Karben nun durch die Stadt Karben alleine getragen werden. Derzeit sind allerdings keine Investitionen geplant. – s. hierzu Antwort zu Frage 3..