Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Welche strategische Planung verfolgt die Stadt Karben mit der Auflösung des gemeinsamen Ordnungsamtsbezirk mit der Stadt Bad Vilbel?

 

Antwort zu Frage 1

Die Vereinbarung zum gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk (GÖOB) wurde gekündigt, mit dem Ziel der Neuverhandlung / Anpassung der bisherigen Vereinbarung. Wie sich herausstellte ist es für die zukünftige verstärkte Geschwindigkeitskontrolle nicht sinnvoll  sich weiterhin ein Meß-Gerät zu teilen.

Durch die Auflösung steht der Stadt Karben nunmehr der Meßbus an 365 Tagen im Jahr flexibel zur Verfügung und wir können schneller und individueller agieren.

 

 

Frage 2:

Wird die Stadt Karben mit anderen angrenzenden Orten versuchen, einen gemeinsamen Ordnungsamtsbezirk zu bilden?

 

Antwort zu Frage 2:

Grundsätzlich stehen wir für Gespräche mit anderen Kommunen zur Verfügung. Ob wieder ein GÖOB gegründet wird, muss dann im Einzelfall und je nach Konstellation entschieden und abgestimmt werden.

 

 

Frage 3:

Sind für die Übernahme des Radarüberwachungsfahrzeuges Ausgleichszahlungen an Bad Vilbel zu leisten? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Antwort zu Frage 3:

Der Meßbus inkl. kompletter Ausstattung wird für eine Ablösesumme von 50.000,- € übernommen, so dass die Stadt Karben Etatmittel einsparen kann.

 

 

Frage 4:

Welche Auswirkungen hat die Auflösung des gemeinsamen Ordnungsamtsbezirkes auf die zukünftigen Investitionen in dem Bereich der Stadtpolizei? Konkret: Ist, da man jetzt alleine die Aufgaben bewältigt, mit einem erhöhten Investitionsvolumen zu rechnen, bspw. für mobile oder fest installierte Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen?

 

Antwort zu Frage 4:

                    Durch die Vereinbarung wurden die Kosten auf beide Kommunen aufgeteilt. Natürlich müssen ggfls. anfallende Investitionen durch die Stadt Karben nun durch die Stadt Karben alleine getragen werden. Derzeit sind allerdings keine Investitionen geplant. – s. hierzu Antwort zu Frage 3..