Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244 „Schultheisenwiese“ in der Gemarkung Rendel.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 4,9 ha im Südosten der Gemarkung Rendel, südlich der B521, nördlich der Nidderaue sowie südöstlich in unmittelbarer Nähe des dortigen Umspannwerks. Das Plangebiet umfasst ehemalige Flächen des Gärtnereibetriebs Kenning. Die Plangebietsabgrenzung kann im Detail wie folgend beschrieben werden:

 

Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 2/1 verläuft die nördliche Abgrenzung des Plangebiets auf der nördlichen Grenze der vorgenannten Parzelle in östlicher Richtung und weiter auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle 18/1 bis zu deren nordöstlichen Eckpunkt.

 

Vom letztgenannten Punkt  verläuft die östliche Plangebietsabgrenzung auf der östlichen Grenze der vorgenannten Wegeparzelle in südlicher Richtung.

 

Am Schnittpunkt einer gedachten geradlinigen Verlängerung der südlichen Grenze der Parzelle 5 durch die Wegeparzelle 18/1, mit der östlichen Grenze dieser Parzelle knickt der südliche Grenzverlauf des Plangebiets in westlicher Richtung ab und verläuft zunächst über die zuvor beschriebene geradlinige Verlängerung und dann auf der südlichen Grenze der Parzelle 5 in westlicher Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt dieser Parzelle.

 

Vom vorgenannten Punkt ausgehend verläuft die westliche Plangebietsabgrenzung auf der östlichen Grenze der Wegeparzelle 1/1 in nördlicher Richtung bis sie wieder auf den nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 2/1 trifft. Damit ist das Plangebiet geschlossen.

 

Alle genannten Punkte und Liegenschaften befinden sich in der Flur 12 der Gemarkung Rendel. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nrn. 2/1, 3 und 5 sowie eine Teilfläche der Wegeparzelle Nr. 18/1.

 

Das Plangebiet ist schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt (siehe Anhang der Einladung). Die Plananlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Das Planverfahren wird im zweistufigen „Normalverfahren“ durchgeführt.