Sitzung: 30.10.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/580/2020
Wie ist der Stand der Planungen für den
barrierefreien Zugang zum Kalkofen?
Nachdem fast alle Grundstücke im Baugebiet
Kalkofen bebaut sind und bald alle Häuser
bewohnt sein werden, wird der barrierefreie
Zugang zum Kalkofen immer wichtiger, um
für alle einen kurzen Weg in die Stadt zu
ermöglichen. Deshalb bitten wir um die
Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Wie ist der Planungsstand für die Rampe?
Frage 2:
Wann kann der Bau der Rampe frühestens
erfolgen?
Antworten zu Frage 1 und 2:
Der Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ weißt zusätzlich zur
Treppenanlage eine Wegefläche für den Bau einer Rampe neben der Treppenanlage
aus.
Im September 2019 wurde auf Basis der ursprünglichen geplanten Lage eine
Ausführungsplanung vorgelegt.
Ursprünglich war mit rd. 125.000 Euro Netto an Baukosten zu rechnen.
Es wurden verschiedene Optionen geprüft:
·
Variante
Aufzug
In den Richtlinien
für barrierefreies Bauen wird empfohlen, bei Höhenunterschieden von mehr als 1
m die Rampen durch Aufzüge zu ersetzen. Für den hier zu überwindenden
Höhenunterschied von 3,96 m empfiehlt sich der Bau einer Aufzuganlage. Diese
Variante wäre jedoch mit hohen Folgekosten und mit einem hohen Vandalismus-
Kostenrisiko verbunden.
·
Variante Fußgängerrampe mit Zwischenpodesten
Beim Bau einer
barrierefreien Fußgängerrampe Gemäß DIN 18040 ergibt sich unter Beachtung einer
max. Längsneigung von 6,0 % und der geforderten Anlage von 1,50 m langen
Zwischenpodesten eine Mindest-Rampenlänge von 85,50m. Bei der gewählten
Rampenbreite von 1,80 m ist die Begegnung von 2 Rollstuhlfahrern möglich.
Fußgängerrampe
Variante A
Die Variante verläuft
komplett im Böschungsbereich zwischen Karbener Weg und dem Neubaugebiet. Bei
einer Rampenlänge von rd. 47 m beträgt das lichte Maß zwischen den Geländern
1,50 m. Ausgehend vom Karbener Weg wird die Rampe zunächst in die Böschung
eingegraben.
Erst nach rd. 17 m
ist eine (zunächst teilweise) Aufständerung der Rampe möglich.
Zur bergseitigen
Abfangung der Böschung ist eine rd. 25 m lange Stützmauer erforderlich.
Der aufgeständerte Bereich der Rampe könnte in Holzbauweise oder alternativ aus
Stahlprofilen mit rutschfesten Stahlplatten hergestellt werden. Problematisch
erscheint die Pflege der Rest- bzw. Böschungsflächen unter der Aufständerung.
Fußgängerrampe
Variante B:
Auch in dieser
Variante verläuft die rd. 47 m lange barrierefreie Rampe komplett im Böschungsbereich
zwischen Karbener Weg und dem Neubaugebiet. Die Steigung der Rampe folgt hier
im Wesentlichen dem Verlauf der Böschung, d.h. bergseitig ist eine durchgehende
Stützmauer erforderlich, während talseitig die Böschung zwischen Karbener
Weg und der Rampe angeglichen werden kann. Erst im oberen Bereich vor dem
Anschluss an das Baugebiet ist auch zum Karbener Weg hin eine insgesamt rd.
8 m lange
Stützmauer zu errichten.
Die Entwässerung der Rampe erfolgt über quer in der Rampe angeordnete Kastenrinnen
zu einer neu zu verlegenden Entwässerungsleitung unter dem Bauwerk.
Die geschätzten
Kosten für die Anlage dieser Rampe betragen ca. 140.000 € Netto.
Aufgrund
umfangreicher Abstützungsmaßnahmen die zu einem starken Kostenanstieg geführt
hätten wird durch unser Tiefbauamt die Variante in Richtung Heldenberger Straße
favorisiert. Diese Variante wird nunmehr finalisiert und soll soweit möglich im
Rahmen des ohnehin anstehenden Spielplatzbaus umgesetzt werden.