Beschluss: zur Kenntnis genommen

Wie ist der Stand der Planungen für den barrierefreien Zugang zum Kalkofen?

Nachdem fast alle Grundstücke im Baugebiet Kalkofen bebaut sind und bald alle Häuser

bewohnt sein werden, wird der barrierefreie Zugang zum Kalkofen immer wichtiger, um

für alle einen kurzen Weg in die Stadt zu ermöglichen. Deshalb bitten wir um die

Beantwortung folgender Fragen:

 

Frage 1:

Wie ist der Planungsstand für die Rampe?

 

Frage 2:

Wann kann der Bau der Rampe frühestens erfolgen?

 

Antworten zu Frage 1 und 2:

Der Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ weißt zusätzlich zur Treppenanlage eine Wegefläche für den Bau einer Rampe neben der Treppenanlage aus.

 

Im September 2019 wurde auf Basis der ursprünglichen geplanten Lage eine Ausführungsplanung vorgelegt.  Ursprünglich war mit rd. 125.000 Euro Netto an Baukosten zu rechnen.

Es wurden verschiedene Optionen geprüft:

 

·         Variante  Aufzug

In den Richtlinien für barrierefreies Bauen wird empfohlen, bei Höhenunterschieden von mehr als 1 m die Rampen durch Aufzüge zu ersetzen. Für den hier zu überwindenden Höhenunterschied von 3,96 m empfiehlt sich der Bau einer Aufzuganlage. Diese Variante wäre jedoch mit hohen Folgekosten und mit einem hohen Vandalismus- Kostenrisiko verbunden.

 

·         Variante Fußgängerrampe mit Zwischenpodesten

Beim Bau einer barrierefreien Fußgängerrampe Gemäß DIN 18040 ergibt sich unter Beachtung einer max. Längsneigung von 6,0 % und der geforderten Anlage von 1,50 m langen Zwischenpodesten  eine Mindest-Rampenlänge von 85,50m. Bei der gewählten Rampenbreite von 1,80 m ist die Begegnung von 2 Rollstuhlfahrern möglich.

 

Fußgängerrampe Variante A

Die Variante verläuft komplett im Böschungsbereich zwischen Karbener Weg und dem Neubaugebiet. Bei einer Rampenlänge von rd. 47 m beträgt das lichte Maß zwischen den Geländern 1,50 m. Ausgehend vom Karbener Weg wird die Rampe zunächst in die Böschung eingegraben.

Erst nach rd. 17 m ist eine (zunächst teilweise) Aufständerung der Rampe möglich.

Zur bergseitigen Abfangung der Böschung ist eine rd. 25 m lange Stützmauer erforderlich. Der aufgeständerte Bereich der Rampe könnte in Holzbauweise oder alternativ aus Stahlprofilen mit rutschfesten Stahlplatten hergestellt werden. Problematisch erscheint die Pflege der Rest- bzw. Böschungsflächen unter der Aufständerung.

 

Fußgängerrampe Variante B:

Auch in dieser Variante verläuft die rd. 47 m lange barrierefreie Rampe komplett im Böschungsbereich zwischen Karbener Weg und dem Neubaugebiet. Die Steigung der Rampe folgt hier im Wesentlichen dem Verlauf der Böschung, d.h. bergseitig ist eine durchgehende Stützmauer  erforderlich, während talseitig die Böschung zwischen Karbener Weg und der Rampe angeglichen werden kann. Erst im oberen Bereich vor dem Anschluss an das Baugebiet ist auch zum Karbener Weg hin eine insgesamt rd.

8 m lange Stützmauer zu errichten. Die Entwässerung der Rampe erfolgt über quer in der Rampe angeordnete Kastenrinnen zu einer neu zu verlegenden Entwässerungsleitung unter dem Bauwerk.  

Die geschätzten Kosten für die Anlage dieser Rampe betragen ca. 140.000 € Netto.

 

Aufgrund umfangreicher Abstützungsmaßnahmen die zu einem starken Kostenanstieg geführt hätten wird durch unser Tiefbauamt die Variante in Richtung Heldenberger Straße favorisiert. Diese Variante wird nunmehr finalisiert und soll soweit möglich im Rahmen des ohnehin anstehenden Spielplatzbaus umgesetzt werden.