Beschluss: einstimmig beschlossen

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“ in der Gemarkung Klein-Karben mit

Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.