Herr Heinzel trägt vor, dass sich aus der Offenlage kein wesentlicher Änderungsbedarf der Planung mehr ergeben hat. Das Verfahren kann nun mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Verschiedene Fragen des Gremiums werden beantwortet.

 

Ergänzende Erläuterung zu einer unbeantworteten Frage der SPD:

Die Festsetzung eines Mindestabstandes für Baumpflanzungen von den Grundstücksgrenzen kollidiert nicht mit der Festsetzung einer Eingrünung der Grundstücksgrenzen. Beides kann miteinander kombiniert werden. Eine Addition der Flächen für Baumpflanzungen und Eingrünungsbereiche ist nicht notwendig.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.