Der lediglich einstufig durchgeführte Bebauungsplan wird ebenfalls mit dem Ergebnis der Abwägung zur Offenlage satzungsreif. Die Beschlussfassung erfolgt zu den Unterpunkten.

 

Die Prüfung des Stellplatznachweises für die umliegende Bebauung ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens, so Herr Heinzel auf Rückfrage.