Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig.

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Lenz schlägt aufgrund des Abstimmungsergebnisses in den Ausschüssen und gem. vor, die Tagesordnungspunkte 3., 4. und 7. Im Teil A zu behandeln und die übrigen im Teil B (§ 7 Abs. 1 Geschäftsordnung). Über diesen Vorschlag lässt sie abstimmen

 

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Lenz lässt sodann über den Teil A im Block abstimmen.

 

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

 

Hinweis:

Die Protokollierung erfolgt in der Reihenfolg  der Tagesordnung der Einladung