Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Es wird beschlossen die unter § 9 Überwachung der Einleitung, § 28 Gebührenmaßstäbe und –Sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben sowie unter § 29 Verwaltungsgebühren (3) genannten Verwaltungsgebühren von 15,00 Euro auf 25,00 Euro zu erhöhen.

 

Des Weiteren werden die unter § 29 Verwaltungsgebühren aufgeführten Gebühren um eine Verwaltungsgebühr für Gartenwasserzähler in Höhe von 12,00 Euro erweitert.

 

Der 2. Nachtrag zur Entwässerungssatzung wird beschlossen.

 

Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen