Sitzung: 11.12.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: E 1/104/2020
Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Es wird beschlossen die unter § 9 Überwachung der Einleitung, § 28 Gebührenmaßstäbe und –Sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben sowie unter § 29 Verwaltungsgebühren (3) genannten Verwaltungsgebühren von 15,00 Euro auf 25,00 Euro zu erhöhen.
Des Weiteren werden die unter § 29 Verwaltungsgebühren aufgeführten Gebühren um eine Verwaltungsgebühr für Gartenwasserzähler in Höhe von 12,00 Euro erweitert.
Der 2. Nachtrag zur Entwässerungssatzung wird beschlossen.
Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen