Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung im Tausch gegen die Neuausweisung von Wohnbauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans (im Verfahren) Nr. 235 „nördlich der Fuchslöcher“, im gleichen Umfang potenzielle gewerbliche Bauflächen im Bereich der Gemarkung Okarben, als landwirtschaftliche Flächen auszuweisen. Dies entspricht der tatsächlichen Nutzung.

 

Für die zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des derzeitigen Pferdehofs „Klötzl“, mit einem Umfang von rd. 26.600m², entfallen gewerbliche Potenzialflächen in der Gemarkung Okarben (Fluren 5 und 7) in gleichem Umfang.

 

Die Flächenumwandlung in der Gemarkung Okarben betrifft die folgenden  Flurstücke vollständig: 79/1, 79/2, 80/1, 81/1, 82/2, 112/1, 202, 122/1, 229, 28, 29/1, 29/2, 29/3, 30/1, 30/2, 31, 32, 110/2, 236/2, 236/3

 

Die Flächenumwandlung in der Gemarkung Okarben betrifft die folgenden Flurstücke teilweise: 78/1, 84/7, 84/8, 110/1, 201/7.

 

Die Änderungsbereiche sind in der versendeten Anlage zur Beschlussfassung als Änderungsbereiche 1 und 2 dargestellt und beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen