Sitzung: 11.12.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Stv. Gauterin ist während der Beratung und Beschlussfassung wegen Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) nicht anwesend.
Bürgermeister Rahn verteilt ein Papier, wonach sich eine Änderung gegenüber dem Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur ergibt.
Die Änderung betrifft folgende Punkte:
·
Die
textlichen Festsetzungen werden um Punkt 2.5 wie folgt ergänzt:
2.5 gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Die vorgesehene Nutzung (Nutzungsänderung) der Flächen des
Bebauungsplans als Golf-Übungsanlage, Golf-Driving-Range und Fußballgolfanlage
ist bis zur Realisierung der auf Grundlage eines Sicherheitsgutachtens eines
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Golfplatzbau
aufgezeigten Maßnahmen unzulässig, die zur Herstellung der Sicherheit des
Fußgänger- und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs erforderlich
sind sowie eine unzumutbare Beeinträchtigung der angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen verhindern.
·
Der
letzte Satz aus der Begründung 3.7 Privat Grünflächen Seite 22 „Die Herstellung
von notwendigen Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Standort, Umfang und
Ausführung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger/
Betreiber und der Stadt Karben detailliert festgelegt.“ (sh. Anlage) wird
geändert in „Die Herstellung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen
hinsichtlich Standort, Umfang und Ausführung wird in der Textfestsetzung 2.5
wie folgt geregelt: Die vorgesehene Nutzung (Nutzungsänderung) der Flächen des
Bebauungsplans als Golf-Übungsanlage, Golf-Driving-Range und Fußballgolfanlage
ist bis zur Realisierung der auf Grundlage eines Sicherheitsgutachtens eines
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Golfplatzbau
aufgezeigten Maßnahmen unzulässig, die zur Herstellung der Sicherheit des
Fußgänger- und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs erforderlich
sind sowie eine unzumutbare Beeinträchtigung der angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen verhindern.“
·
Die
Anlage Sicherheitskonzept wird nicht mehr der Begründung und Satzungsfassung
beigefügt
Die die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 233 „Hof Gauterin“, Gemarkung
Petterweil, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung
und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Durch die Einbringung der Erweiterung der textlichen Festsetzung 2.5 entfällt die Notwendigkeit des Abschluss eines städtebaulichen Vertrages.
Die diesen Punkt in der Abwägung betreffenden Beschlussempfehlungen „Die Herstellung notwendiger Sicherheitseinrichtungen wird hinsichtlich Standort, Umfang und Ausführung in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgesetzt.“ sind in Anlehnung an die geänderte Textfestsetzung auf S. 22 der Begründung zu fassen. (sh. Abwägungsvorschlag Seite 11 zu 4 Wetteraukreis, Seite 12 zu 7.1 Wetteraukreis, Seite 21 Bürger).
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der vorgenannten Änderung die als Anlage versandte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Abst.-Erg.: beschlossen mit Änderungen