Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Stv. Gauterin ist während der Beratung und Beschlussfassung wegen Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) nicht anwesend.

 

Bürgermeister Rahn verteilt ein Papier, wonach sich eine Änderung gegenüber dem Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur ergibt.

 

Die Änderung betrifft folgende Punkte:

·         Die textlichen Festsetzungen werden um Punkt 2.5 wie folgt ergänzt:
2.5 gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Die vorgesehene Nutzung (Nutzungsänderung) der Flächen des Bebauungsplans als Golf-Übungsanlage, Golf-Driving-Range und Fußballgolfanlage ist bis zur Realisierung der auf Grundlage eines Sicherheitsgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Golfplatzbau aufgezeigten Maßnahmen unzulässig, die zur Herstellung der Sicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs erforderlich sind sowie eine unzumutbare Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verhindern.

·         Der letzte Satz aus der Begründung 3.7 Privat Grünflächen Seite 22 „Die Herstellung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Standort, Umfang und Ausführung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger/ Betreiber und der Stadt Karben detailliert festgelegt.“ (sh. Anlage) wird geändert in „Die Herstellung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Standort, Umfang und Ausführung wird in der Textfestsetzung 2.5 wie folgt geregelt: Die vorgesehene Nutzung (Nutzungsänderung) der Flächen des Bebauungsplans als Golf-Übungsanlage, Golf-Driving-Range und Fußballgolfanlage ist bis zur Realisierung der auf Grundlage eines Sicherheitsgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Golfplatzbau aufgezeigten Maßnahmen unzulässig, die zur Herstellung der Sicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs erforderlich sind sowie eine unzumutbare Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verhindern.“

·         Die Anlage Sicherheitskonzept wird nicht mehr der Begründung und Satzungsfassung beigefügt

 

Die die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der berührten

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen

Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 233 „Hof Gauterin“, Gemarkung

Petterweil, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung

und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Durch die Einbringung der Erweiterung der textlichen Festsetzung 2.5 entfällt die Notwendigkeit des Abschluss eines städtebaulichen Vertrages.

Die diesen Punkt in der Abwägung betreffenden Beschlussempfehlungen „Die Herstellung notwendiger Sicherheitseinrichtungen wird hinsichtlich Standort, Umfang und Ausführung in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgesetzt.“ sind in Anlehnung an die geänderte Textfestsetzung auf S. 22 der Begründung zu fassen. (sh. Abwägungsvorschlag Seite 11 zu 4 Wetteraukreis, Seite 12 zu 7.1 Wetteraukreis, Seite 21 Bürger).

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der vorgenannten Änderung die als Anlage versandte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Abst.-Erg.: beschlossen mit Änderungen