Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage" 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand November 2020) und geändertem Geltungsbereich zum offiziellen Entwurf.

 

Die Geltungsbereichsänderung betrifft die Herausnahme des Flurstücks Nr. 54, Flur 16 Gemarkung Groß-Karben. Dies entspricht einer Rücknahme der nördlichen Grenze um dieses Flurstücks bis an die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 55, Flur 16, Gemarkung Groß-Karben.

Das Flurstück befindet sich nicht in städtischem Besitz und wird planerisch nicht verändert. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, dass es Bestandteil des Änderungsverfahrens ist.

 

Der Geltungsbereich stellt sich wie folgt dar:

 

Im Norden entlang der nördlichen Begrenzung des Flurstücks Nr. 55, Flur 16 von der östlichen Grenze des Flurstücks bis hin zur westlichen Begrenzung der Wegparzelle Flurstück 75/0, Flur 16.

 

Im Westen entlang der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 75, Flur 16 bis er im Süden auf die nördliche Grenze die Wegparzelle 72/1, Flur 16 trifft. Dort verläuft ein schmaler Stich mit einer Länge von ca. 26,7 m in Richtung Westen, dessen nördliche und südliche Abgrenzung die jeweiligen Parzellengrenzen  bilden. Dieser bildet die äußerste westliche Spitze des Plangebiets.

 

Im Süden entlang der südlichen Grenze der Wegparzelle 72/1, Flur 16 bis diese in Richtung Osten mit seiner nördlichen Grenze an den südwestlichen Eckpunkt des Flurstück Nr. 56, Flur 16 stößt.

 

Im Osten entlang der östlichen Grenze in Richtung Norden der Wegeparzelle Flurstück Nr. 74, Flur 16, bis auf Höhe der nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 55 auf die die Grenze zum Abschluss im Norden stößt.

 

Die Gesamtfläche verkleinert sich hiermit um 2485 m² auf den geänderten Geltungsbereichs von 12.435 m².

 

Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen