Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 175 "Sport- und Kindergartenanlage" 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind gem. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen