Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung das mit dem Beschluss der Stadtverordneten am 28.05.2020 (FB 5/543/2020) begonnene Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB fortzuführen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 178 „Spitzacker“ 1, Änderung in der Gemarkung Okarben mit Begründung (Planstand November 2020) und Anlagen zum offiziellen Entwurf.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit dem Planstand vom November 2020 durchzuführen.

 

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind gem. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen