Auf Anfragen verschiedener Gremienmitglieder erläutert Herr Rahn, dass:

 

  • die Einfahrt zum Taunusbrunnengelände einen Höhenversprung aufweist, der zu verkehrstechnischen Problemen führt und das dieser Höhenversprung in der Verantwortung des Bauherrn bereits kurzfristig provisorisch und später dauerhaft beseitig wird. Zudem wird es sich bei der neu zu errichtenden Fußgängerampel über den Brunnenstraße, zwischen dem Geländes des Taunusbrunnens und dem Jukuz um eine Bedarfsampel handeln.
  • derzeit mit einem ersten Vorentwurf zum neuen Regionalen Flächennutzungsplan im Sommer 2021 gerechnet wird.