Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Vor Beginn der Behandlung dieses und des folgenden Tagesordnungspunktes zum gleichen Thema (Top neu 3.1. und 3.2. bzw. Top alt 3. und 4.) verlässt das Gremienmitglied Albrecht Gauterin aus Gründen der Befangenheit den Sitzungssaal. Zur Behandlung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte kehrt er zurück. 

 

Herr Heinzel stellt dar, dass Restregelungsbedarfe aus der Offenlage bzgl. der Themen Artenschutz und der Sicherheit für den Personenverkehr auf den angrenzenden öffentlichen Wegen noch nicht abschließend geregelt sind. Dies kann aber auch nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen, sondern soll für den Artenschutz über eine dingliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen und zum Thema Verkehrssicherheit über einen städtebaulichen Vertrag erfolgen. Beide Themen werden abgeschlossen, bevor die Veröffentlichung des Bebauungsplans erfolgt.

 

Diskussions- und Erläuterungsbedarf besteht darüber hinaus nicht.

 

Beschluss zu Top neu 3.1.:

 

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der berührten

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen

Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 233 „Hof Gauterin“, Gemarkung

Petterweil, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung

und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes (durch ortsübliche Bekanntmachung) ist die Herstellung notwendiger Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Standort, Umfang und Ausführung in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festzulegen.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt die mit der Einladung versandte  Anlage Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.