Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Beschluss zum Flächentausch erfolgt vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans, leitet Herr Heinzel ein. Zusätzlich zum bereits beschlossenen Flächenausgleich für den Teilgeltungsbereich südlich der Sauerbornstraße, ist ein Flächenausgleich für die planerische Umwidmung des Bereichs des Pferdehofs zu leisten. Die Rückgabe gewerblicher Potenzialflächen erfolgt im gleichen Umfang (etwa 2,6 ha) in der Gemarkung Okarben, südlich der S-Bahnstation, zwischen der B3 und der S-Bahntrasse. Diese Tauschfläche war bereits als Tauschfläche für das Brunnenquartiers eingeplant, wurde für dieses Projekt aber nicht benötigt.

 

Im Verlauf der Diskussion erläutert Herr Bürgermeister Rahn, dass die Okarbener Tauschflächen, die geeignetsten sind, da sie schwer zu erschließen sind und damit die geringste Wertigkeit aufweisen. Weitere Fragen werden erläutert.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Tausch gegen die Neuausweisung von Wohnbauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans (im Verfahren) Nr. 235 „nördlich der Fuchslöcher“, im gleichen Umfang potenzielle gewerbliche Bauflächen im Bereich der Gemarkung Okarben, als landwirtschaftliche Flächen auszuweisen. Dies entspricht der tatsächlichen Nutzung.

 

Für die zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des derzeitigen Pferdehofs „Klötzl“, mit einem Umfang von rd. 26.600m², entfallen gewerbliche Potenzialflächen in der Gemarkung Okarben (Fluren 5 und 7) in gleichem Umfang.

 

Die Flächenumwandlung in der Gemarkung Okarben betrifft die folgenden  Flurstücke vollständig: 79/1, 79/2, 80/1, 81/1, 82/2, 112/1, 202, 122/1, 229, 28, 29/1, 29/2, 29/3, 30/1, 30/2, 31, 32, 110/2, 236/2, 236/3

 

Die Flächenumwandlung in der Gemarkung Okarben betrifft die folgenden Flurstücke teilweise: 78/1, 84/7, 84/8, 110/1, 201/7.

 

Die Änderungsbereiche sind in der mit der Einladung versandten Anlage zur Beschlussfassung als Änderungsbereiche 1 und 2 dargestellt und beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung.