Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Zunächst erläutert Herr Heinzel die Hintergründe zur veränderten Verfahrenswahl und erklärt warum die Verfahrenswahl nach § 13a BauGB hier möglich ist. Anschließend werden die verschiedenen Teilbereiche des Plangebiets sowie die Festsetzungen vorgestellt. Die Festsetzung eines „Urbanen Gebiets“, sowie dessen Möglichkeiten werden von Herrn Heinzel genannt.

 

Es wird durch Herrn Heinzel darauf hingewiesen, dass der Titel des Tagesordnungspunktes auf der Tagesordnung nicht korrekt ist, die Formulierungen im Beschlusstext aber passend formuliert wurden.

 

Von Seiten der SPD wird angeregt, die Nutzung von Zisternen zur Zurückhaltung von Regenwasser auf den Gewerbegrundstücken in den Bereichen, in denen es diese Festsetzung noch nicht gibt, zu ergänzen. Diese Ergänzung wird von Seiten der Verwaltung zugesagt. Weitere Fragen von Seiten der Gremienmitglieder werden durch Herrn Rahn und Herrn Heinzel beantwortet.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass mit dem Beschluss der Stadtverordneten am 28.05.2020 (FB 5/543/2020) begonnene Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB fortzuführen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 178 „Spitzacker“ 1, Änderung in der Gemarkung Okarben mit Begründung (Planstand November 2020) und Anlagen zum offiziellen Entwurf.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit dem Planstand vom November 2020 durchzuführen.

 

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt

wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind gem. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen.