Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Protokollnotiz:

Im Jahr 2021 werden Überlegungen zur Anpassung der Gebühren ab dem Jahr 2022 angestellt.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

Es wird beschlossen die unter § 9 Überwachung der Einleitung, § 28 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben sowie unter § 29 Verwaltungsgebühren (3) genannten Verwaltungsgebühren von 15,00 Euro auf 25,00 Euro zu erhöhen.

 

Des Weiteren werden die unter § 29 Verwaltungsgebühren aufgeführten Gebühren

um eine Verwaltungsgebühr für Gartenwasserzähler in Höhe von 12,00 Euro erweitert.