Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgende Festlegungen und Änderungen werden getroffen:

-       Das Mitführen von Hunden an kurzer Leine ist gestattet, es herrscht Leinenpflicht.

-       § 19, Abs. 7: Der Satz ist unvollständig. Nach Klärung mit der Verwaltung muss er wie folgt lauten: „Das Nutzungsrecht erlischt, wenn keiner der Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres seit der Beisetzung das Nutzungsrecht übernimmt.“

-       § 32, Abs. 6, Satz 2: die Worte „im Rasen“ werden gestrichen.

 

Mit diesen Änderungen kommt es sodann zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die neue Friedhofsordnung lt. Änderungen des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 01.03.2019.