Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wie ist der Stand der Kletterwand?

 

Antwort:

Die Errichtung der Kletterwand liegt im Verantwortungsbereich der Bauherren des Taunusbrunnengeländes. Die Kletterwand dient originär dem Zweck des Lärmschutzes für die Bewohner des Brunnengeländes, in dem Fall das Veranstaltungen auf dem Freigelände um das JuKuZ (insb. Karben OpenAir) stattfinden.

 

Der Lärmschutz muss gewährleistet sein, wenn eine der lärmerzeugenden Veranstaltungen auf dem Gelände stattfindet.

 

Derzeit befindet sich die Planung in der Abstimmung zwischen dem Bauherrn und der Stadt Karben.

 

Frage 2:

Wie ist die Ausgestaltung (Höhe, Breite, Klettertouren)?

 

Antwort:

Die Maße der zu errichtenden Lärmschutz-/Kletterwand sind im Bebauungsplan Nr. 206 „Taunusbrunnen“ definiert und ergeben sich aus einem Schallschutzgutachten, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erarbeitet wurde.

 

Die Wand soll L-förmig ausgeprägt werden. Die Seitenlänge beträgt gem. B-Plan 7,50m und 3,50m. Die Höhe ist mit 6,20m vorgegeben.

 

Zur weiteren Ausgestaltung werden derzeit noch die Materialität und die Möglichkeit zur temporären Demontage diskutiert.

 

Die Ausgestaltung der Klettertouren oder eventuelle Schwierigkeitsgrade sind nicht Bestandteil der bautechnischen Planung.

 

Frage 3:

Wie hoch ist der zu erwartende Lärmschutz?

 

Antwort:

Der Bebauungsplan schreibt für die Kletterwand ein Mindestschalldämmass von rechnerischen 25dB vor. Damit soll sichergestellt werden, dass Konzertveranstaltungen und die nahe Wohnnutzung möglich werden. Hinzu kommt der hohe passive schallschutztechnische Standard, der bei der Bebauung des Taunusbrunnens ohnehin umgesetzt werden musste (aufgrund des Verkehrslärms der Bahnhof- und der Brunnenstraße sowie durch die Bahn).

 

Frage 4:

Wird der Zugang reglementiert werden?

 

Antwort:

Diese Frage ist nicht Bestandteil der bautechnischen Planung. Ziel sollte es sein, eine öffentliche Nutzung zu ermöglichen ohne dass eine Unfallgefahr von der Wand ausgeht. Dies könnte bspw. dadurch sichergestellt werden, das im unteren Kletterbereich bis 3m Höhe Schraubgriffe verwendet werden, die durch den Nutzer „mitgebracht“ werden müssen. Diese mögliche Lösung schränkt zudem den Nutzerkreis auf „ambitionierte“ Nutzer ein.

 

Frage 5:

Ist das Team vom JuKuz eingebunden?

 

Antwort:

Das Team des Karben OpenAir wurde im Kontext der Erstellung des Lärmschutzgutachtens ebenso einbezogen, wie die damaligen Mitarbeiter*innen des JuKuZ. Zwischenzeitlich haben sich allerdings das Team des JuKuZ und die Interessenlagen weiterentwickelt.