Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wie ist der Winterdienst organisiert?

 

Antwort:

Bereits im Frühherbst wird mit der Winterdienstplanung begonnen.

Die Bauhofleitung erstellt für den Zeitraum vom 01.11.bis 31.03 einen wöchentlichen Winterdienst-Bereitschaftsplan mit jeweils 8 Mitarbeitern, von denen 2 die Bereitschaftsführung haben. Des Weiteren werden die Routenbeschreibungen (Straßenverzeichnis) aktualisiert.

 

Die für den Winterdiensteinsatz vorgesehenen Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften werden von den Mitarbeitern der Werkstatt gewartet und in Betriebsbereitschaft versetzt. Die Lagerbestände vom Streumaterial werden aus Kostengründen bereits im Sommer aufgefüllt.

 

Ab dem 01.11. befindet sich jeweils ein Team von Freitag, 12:00 Uhr bis Freitag der darauffolgenden Woche um 12:00 Uhr, nach dem Ende der regulären Dienstzeit im Bereitschaftsdienst.

 

An arbeitsfreien Tagen besteht eine 24 Stunden Rufbereitschaft. Die hierzu eingeteilten Mitarbeiter müssen während der festgelegten Zeit für einen Einsatz ständig telefonisch erreichbar und einsatzbereit sein. Sie werden mittels Telefon alarmiert und haben sich nach einer Alarmierung schnellstmöglich auf dem Bauhof zum Dienstantritt einzufinden.

 

Die jeweilige Bereitschaftsführung behält über die Winterzeit die Wetterlage im Blick, kontrolliert abends und nachts die Witterungslage und entscheidet, ob ein Räumen oder Streuen notwendig ist.  Die Entscheidung ist bis spätestens morgens um 04:00 Uhr zu treffen. Sie ist auf jeden Fall so zu treffen, dass die Zeiten, die im Räum- und Streuplan bestimmt sind, für die morgendliche Streuung eingehalten werden können. In den Abendstunden endet der Winterdienst auf Straßen mit dem Ende des allgemeinen Tagverkehrs.

 

Frage 1.1:

Wie wird der Nachtdienst vergütet?

 

Antwort:

Die Mitarbeiter erhalten während des Bereitschaftsdienstes eine Bereitschaftsvergütung, d.h. es werden durchschnittlich 18 Stunden pro Woche mehr vergütet.


 

Frage 1.2 Wie wird eine Bereitschaft sichergestellt?

 

Antwort:

 

Wie oben genannt, wird über die ganze Wintersaison ein Bereitschaftsplan erstellt. Aufgrund von krankheitsbedingten oder anderen Ausfällen wird täglich eine Übersicht der tatsächlichen Teamzusammensetzung am Bauhof ausgehängt.

 

Frage 2:

Wie ist die Priorisierung der Straßen, Gehsteige oder anderer Verkehrsflächen?

 

Antwort:

Die Priorisierung erfolgt durch den Fachbereich 5 (Stadtplanung, Bauen, Verkehr und Wirtschaftsförderung) der Stadt Karben.

 

             Priorität A

Straßen mit gefährlichen Stellen, Gefälle- / Steigungsstrecken, verkehrswichtige Bereiche, Zufahrtsstraßen zu Kitas, Schulen, Pflegeheimen, Seniorenheimen, Feuerwehrhäuser, Rettungswache usw. Zufahrten zu Gewerbegebieten, Kreuzungen, Einmündungen.

Straßen mit überörtlicher Bedeutung bzw. Straßen die Auswirkung auf Straßen anderer Kategorien haben, wenn sie nicht geräumt / bestreut sind.

 

             Priorität B

Wohnsammelstraßen – Straßen auf denen der abfließende Verkehr aus den Wohngebieten gebündelt wird, bzw. über die die Zufahrten zu den Wohngebieten.

Öffentliche Parkplätze mit besonderer Verkehrsbedeutung z.B. Park+Ride-Parkplätze der Bahnhöfe

 

             Priorität C

Straßen die als reine Wohn- bzw. Anliegerstraßen gelten. In der Regel nur Räumdienst nach Bedarf, kein Streusalz. Tätig werden erst nach Bedarf, wenn sich abzeichnet, dass durch länger anhaltende, ergiebige Schneefälle der Individualverkehr zum Erliegen kommt. Streueinsatz erfolgt hier nur bei starker Glatteisbildung.


 

Frage 3:

Welche Streumittel werden eingesetzt?

 

Antwort:

Auf den Einsatz von Splitt wird weitgehend verzichtet, da sich dies nicht bewährt hat. Insbesondere landet sehr viel vom Splitt später in den Sinkkästen und erschwert bzw. verhindert den Abfluss des Oberflächenwassers.

Es wird daher so wenig wie möglich Streusalz verwendet.

 

Wie wird die Dosierung ermittelt/festgelegt?

 

a)      Auf trockenen Fahrbahnen soll möglichst Feuchtsalz gestreut werden.

Dabei genügt in den meisten Fällen die kleinstmögliche Streumenge (ca. 5-10 g/m²).

b)      Auf feuchten Fahrbahnen soll maximal 10 g/m², (möglichst weniger gestreut werden).

c)       Auf nassen Fahrbahnen sollen maximal 15 g/m², (möglichst weniger gestreut werden).

d)      Bei dickeren Schnee- oder Eisschichten und tiefen Lufttemperaturen unter 0°C kann die Verwendung abstumpfender Streustoffe, nötigenfalls gröberer Körnung, erforderlich und zweckmäßig sein. Die Streumengen sollen 70 g/m² nicht unter- und 300 g/m² nicht überschreiten, doch kann auf Steigungen und im Gefälle mehr gestreut werden als auf ebenen Strecken. Da abstumpfende Streumittel vom Verkehr zur Seite geschleudert werden, ist das Streuen nach Bedarf zu wiederholen.